Eine formal durchgeführte Leistungsabnahme bildet die vertragliche Grundlage für den Beginn der Gewährleistungsfrist. Mängel, die im Rahmen der Abnahme (z.B. Herstellung der Funktionsfähigkeit) festgestellt werden, führen zu einem späteren Beginn des Gewährleistungszeitraums.
Unser Leistungen
- Leistungsabnahmen (technische Abnahmen, Speditionsleistungen)
- Feststellung der Funktionsfähigkeit
- Erstellung von Test- und Abnahmeprotokollen
- Terminkontrolle und Mahnwesen
- Qualitätskontrolle
- Dokumentation
Ihr Nutzen
- Sicherung von Ansprüchen gegenüber Ihren Auftragnehmern
- Effektives Fehler- und Claimmanagement
- Qualitätssicherung von Leistungen
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