Aufgrund unserer eigenen Firmengeschichte ist uns die öffentliche Hand in ihrer Rolle als Auftraggeber sehr gut vertraut – waren wir doch selbst bis zu unserer Privatisierung im Jahr 1993 diesem Reglement unterworfen. Heute unterstützen wir öffentliche Auftraggeber und lichten das Dickicht im Dschungel von Gesetzen und Vorschriften wie etwa dem öffentlichen Vergaberecht. Wir „entzaubern“ das Thema „Auftragsvergabe“ und geben Ihnen die Sicherheit, das gesamte Vergabeverfahren rechtssicher durchzuführen, und trotzdem das Ziel Ihrer Ausschreibung zu erreichen.
Auch bei Verträgen innerhalb von Public Private Partnerships können Sie auf uns zählen. PPP-Projekte haben zu Unrecht ihren guten Ruf eingebüßt. Etliche solcher Projekte sind an handwerklichen Fehlern gescheitert: schlechte Planung, falsche Einschätzung der Risiken, zu hohe Erwartungen an den privaten Partner oder Ähnliches. Wenn Sie rechtzeitig das erforderliche Know-how einbinden, können Sie solche Fehler vermeiden und Ihr PPP-Projekt zum Erfolg führen. Dafür garantieren wir.
Erhalten Sie als öffentliche Einrichtung Gelder für Förderprogramme? Dann sind Sie dazu verpflichtet, diese Programme von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Wir führen seit vielen Jahren solche Prüfungen im Rahmen eines Programm-Controllings durch – kostengünstig, schnell und zuverlässig. Damit Sie auch zukünftig wieder mit Fördermitteln rechnen können!
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