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Neue Mobilfunkstandorte durch Berechnung - Fördergelder sinnvoll angelegt

Mobilfunknetze gehören inzwischen zur unentbehrlichen Basisinfrastruktur eines Landes. Schon längst haben sich die meisten daran gewöhnt, immer und überall mobil telefonieren zu können. Doch die Aufstellung neuer Mobilfunksendeanlagen stößt immer häufiger auf heftigen Widerstand bei der Bevölkerung vor Ort. Um die Akzeptanz für den weiteren Netzausbau zu verbessern, haben die Mobilfunkbetreiber die Initiative ergriffen und sich in einer freiwilligen Vereinbarung gegenüber der Bayerischen Staatsregierung bereit erklärt, neue Sendeanlagen im Konsens mit den Städten und Gemeinden zu errichten. Darüber hinaus wollen sie die Zahl der erforderlichen Standorte auf Basis der derzeit gültigen Grenzwerte durch gemeinsame Nutzung – soweit kartellrechtlich erlaubt - minimieren.

Nachdem der Bund hinsichtlich des Ausbaus der Mobilfunknetze bislang keine eigene Regelung getroffen hat, geht jetzt auch der Freistaat Bayern mit eigenen Mitteln in die Offensive. So hat das Bayerische Umweltministerium (BayStMLU) einen Fördertopf eingerichtet, mit dem Kommunen bei der Standortsuche für die ungeliebten Sendeanlagen unterstützt werden sollen. Insgesamt werden 4 Millionen DM an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Das neue FEE-Programm gewährt eine 50prozentige Förderung und soll bis Ende 2002 laufen. Die Fördersumme von 5.000 € kann einmalig von allen vom Mobilfunkausbau betroffenen bayerischen Städten und Gemeinden beim BayStMLU beantragt werden. Gefördert werden Beratung, die Verzeichniserstellung bestehender Anlagen, vergleichende Messungen vor und nach einer Baumaßnahme sowie die Prognose durch Berechnungen.

Um zu überprüfen, ob die Mobilfunksendeanlagen an den projektierten Standorten die Grenzwerte auch an sensiblen Bereichen einhalten, können zwei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen: zum einen die vergleichende Messung der elektromagnetischen Immission vor und nach der Baumaßnahme und zum anderen die Prognose durch Berechnung der Funkausbreitung.

Auch wenn die erste Methodik sehr häufig angewandt wird, weist sie eine Reihen von Nachteilen auf: So sind Messungen insbesondere dann zeit-aufwendig und teuer, wenn unterschiedliche Funkdienste beispielsweise D-Netz, E-Netz, UMTS, TETRA-Dienste etc. bei der Standortwahl zu berücksichtigen sind. Außerdem lässt sich der Ist-Zustand durch Messungen erst dann ermitteln, wenn die Sendeanlage bereits steht, also die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen sind.

Wesentlich schneller und kostengünstiger komme man bei derartigen Fragestellungen durch Berechnung zum Ergebnis, meinen EMV-Experten der IABG aus Ottobrunn bei München. Das Unternehmen verfügt selbst über ein eigenes beim Bayerischen Landesamt für Umweltschutz akkreditiertes Labor zur Messung elektromagnetischer Felder gemäß DIN VDE 0848 und kennt demnach beide Verfahren aus seiner täglichen Praxis.

So ließen sich vor allem die teuren Investitionen in die Infrastruktur solange zurückstellen, bis Planungssicherheit hinsichtlich der tatsächlichen EMV-Belastung gegeben sei. Demnach kann die exakte Ist-Situation berechnet werden, ohne dass Messungen im Gelände vorgenommen werden müssen, wenn Sendeleistung und Abstrahlrichtung bestehender Anlagen bekannt sind. Als weiteren Vorteil gegenüber den Messungen im Feld sehen die Experten die Möglichkeit, potentielle Alternativstandorte für Sendemasten durch rechnerische Simulation schnell ermitteln zu können. Aus diesen Berechnungen geht dann ganz klar hervor, in welchem Areal Mobilfunksendeanlagen mit welcher Leistung und bei welcher Frequenz betrieben werden könnten, damit sich in sensiblen Bereichen die vorgeschlagenen Grenzwerte einhalten lassen.

Die Ergebnisse der Berechnung werden in einer Karte zusammengefasst, aus der die Einhaltung von Grenzwerten ersichtlich wird bzw. die maximal zulässige Leistung einer Mobilfunkstation entnommen werden kann. Diese Karte lässt sich dann wiederum in den Verhandlungen mit den Mobilfunknetzbetreibern und zur objektiven Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinde nutzen.

Berechnungsgrundlage ist immer ein individuelles und maßgeschneidertes topologisches Modell der Gemeinde. Die Daten hierzu, weiß die IABG, sind für Bayern längst erhoben und können aus speziellen Fachdatenbanken beschafft werden. Solch ein digitales Geländemodell beschreibt lückenlos die dreidimensionale Morphologie des Geländes auf wenige Zentimeter genau mit all seinen Erhebungen und Senken. Dort ist beispielsweise auch die Bodenbeschaffenheit hinterlegt, also etwa ob es sich um einen Wald, eine Wiese, eine Brachfläche oder um die Oberfläche eines Sees handelt. Mit Hilfe dieser Angaben ist es dann möglich genau vorherzusagen, wie sich die elektromagnetischen Wellen im Gelände verhalten, also wie und wo sie gebrochen und reflektiert werden.