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Viele Anbieter von elektronischen Archivierungssystemen
behaupten, dass sie die elektronische Signatur im Rahmen der Langzeitarchivierung beherrschen. Leider entspricht
dies
in den wenigsten Fällen der Wahrheit.
Das papierlose Büro – ein Traum, der sich wohl nie in Gänze erfüllen wird. Wahr ist aber,
dass in vielen Fällen Papier nur noch vorübergehend in Erscheinung tritt. Müssen Akten, Beweis-,
Zulassungs- oder andere Dokumente über lange Zeit aufbewahrt werden, greifen wir heute zunehmend auf die
Methoden der elektronischen Archivierung zurück. Das spart Platz und Geld.
Heikel wird die Sache erst, wenn ein Dokument über lange Zeiträume aufbewahrt und dabei auch noch
sichergestellt werden muss, dass es „echt“, sprich über die ganze Zeit unverändert geblieben
ist. Deshalb werden elektronische Dokumente mit einer qualifizierten „elektronischen Signatur“ versehen,
die eine beweiskräftige, revisionssichere und rechtlich anerkannte elektronische Archivierung ermöglicht.
Im Verbundprojekt „ArchiSig – beweiskräftige und sichere Langzeitarchivierung digital signierter
Dokumente“ wurde ein neues Konzept für solche anspruchvollen Anwendungen entwickelt. Im Rahmen von
simulierten Gerichtsverfahren konnte gezeigt werden, dass eine verlässliche Rechtssicherheit derzeit nur
gewährleistet ist, wenn ein Archivierungssystem dem ArchiSig-Konzept folgt.
Das Projekt „ArchiSig“ wurde im Rahmen des Leitvorhabens VERNET – „Sichere und verlässliche
Transaktionen in offenen Kommunikationsnetzen“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gefördert
und Ende 2003 abgeschlossen.
Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von unseren Experten für IT-Sicherheit,
Tel. 089/6088-2415, E-Mail it-sicherheit@iabg.de. Gemeinsam mit
unserem Partner bpu sind wir für die wissenschaftliche Begleitung,
somit auch für das Monitoring und die Evaluierung sämtlicher VERNET-Projekte verantwortlich.
Datum 27.01.04
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