Contact

Security Sector Reform

Die menschlichen Faktoren in der staatlichen Sicherheit: Staatliche Sicherheitsorganisationen sichern die Bedürfnisse der Bevölkerung

In vielen Krisenländern kann oder will der Staat nicht für die Sicherheit seiner Bevölkerung sorgen. In der Folge entstehen vielfältige Bedrohungen für den Einzelnen, z.B. durch organisierte Kriminalität oder nichtstaatliche bewaffnete Truppen.

„Security Sector Reform“ oder auf Deutsch „Sicherheitssektorreform“ ist ein operationales-normatives Konzept der Außen- und Sicherheitspolitik, das auf die Reform staatlicher Organisationen und Prozesse im Sicherheitssektor (Sicherheitsbereich) abzielt.

Das Konzept fokussiert die menschlichen Sicherheitsbedürfnisse vor dem Hintergrund, dass Staaten unter bestimmten Voraussetzungen selbst zur Sicherheitsbedrohung für ihre Bevölkerung werden können. Die staatlichen Organe der inneren und äußeren Sicherheit (z.B. Polizei und Militär) behindern in diesen Fällen nachhaltige, demokratische Entwicklungen, da der Staat seine Sicherheitsverpflichtungen gegenüber der eigenen Bevölkerung nicht erfüllt.

Deutschland nutzt bei seiner Außen- und Sicherheitspolitik das Konzept der Security Sector Reform als zentrales Instrument der deutschen Friedensförderung und Krisenprävention. Ziel ist es, transparente und rechtsstaatlich agierende Sicherheitsorganisationen zu unterstützen, z.B. durch Ausbildung und den Aufbau von rechtsstaatlichen Prozessen.

Staatliche Sicherheitskräfte wie Streitkräfte, Polizei, Justiz, Nachrichtendienste und Zivil- und Katastrophenschutz sollen (wieder) politisch legitimiert und auf rechtstaatlichen Prinzipien begründet werden.

Es ist ein wesentliches Ziel der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik, Krisenländer dabei zu unterstützen, eigene rechtsstaatliche und demokratische Sicherheitsorganisationen nachhaltig aufzubauen.

Hierzu hat die Bundesregierung die ressortgemeinsame Strategie zur Unterstützung von Sicherheitsorganisationen im Ausland (Sicherheitssektorreform, SSR) erarbeitet und am 2. Juli 2019 verabschiedet.