Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen verstehen und umsetzen
Der Cyber Resilience Act (CRA) schafft erstmals einen europaweit verbindlichen Rahmen für die Cybersicherheit von vernetzten Produkten mit digitalen Elementen. Dazu zählen neben klassischen IT-Produkten auch vernetzte Maschinen, Steuerungssysteme und softwarebasierte Komponenten.
Im Unterschied zu bisherigen Regelungen betrachtet der CRA nicht nur das Inverkehrbringen eines Produkts. Er adressiert den gesamten Lebenszyklus – von der Entwicklung über die Nutzung bis zum Ende des Produktbetriebs.
Für Hersteller bedeutet das: Cybersicherheit wird zu einer durchgängigen Verantwortung – technisch, organisatorisch und regulatorisch.
Der CRA gilt für Produkte mit digitalen Elementen, die auf dem Markt bereitgestellt werden und deren vorgesehene oder üblicherweise zu erwartende Nutzung eine direkte oder indirekte Kommunikationsschnittstelle zu anderen Geräten oder Netzwerken einschließt.
Das betrifft insbesondere:
Wichtig: Die Anforderungen gelten nicht nur für neue Produkte, sondern auch für bestehende Produkte mit digitalen Elementen und Kommunikationsschnittstelle, die nach dem Inkrafttreten des CRA weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden.
Der CRA unterscheidet verschiedene Akteure entlang der Wertschöpfungskette. Je nach Rolle ergeben sich unterschiedliche Pflichten:
Für Unternehmen ist daher entscheidend, die eigene Rolle klar zu bestimmen – und daraus die jeweiligen Anforderungen abzuleiten.
Anforderungen entlang des Produktlebenszyklus
Die Anforderungen des CRA sind nicht punktuell, sondern entlang des gesamten Produktlebenszyklus organisiert.
Entwicklung und Design
Bereits in der Entwicklungsphase müssen Cybersicherheitsanforderungen systematisch berücksichtigt werden:
Cybersicherheit wird damit zu einem integralen Bestandteil der Systemarchitektur.
Konformität und Inverkehrbringen
Vor dem Inverkehrbringen müssen Hersteller nachweisen, dass ihr Produkt die Anforderungen erfüllt:
Diese Nachweise müssen konsistent und nachvollziehbar aufgebaut sein.
Betrieb
Ein wesentlicher Unterschied zu bisherigen Regelwerken liegt in der Verantwortung während der Nutzungsphase:
Hersteller bleiben somit auch nach dem Inverkehrbringen in der Verantwortung.
End-of-Life
Auch das Ende des Produktlebenszyklus wird regulatorisch berücksichtigt:
Die Herausforderung liegt nicht in einzelnen Anforderungen, sondern in deren Zusammenspiel. In der Praxis zeigt sich:
Besonders anspruchsvoll ist die Abstimmung zwischen Entwicklung, IT, Sicherheit und Compliance.
Die EU-Verordnung Cyber Resilience Act (CRA) tritt ab dem 11. Dezember 2027 vollständig in Kraft.
Bestandteile davon gelten jedoch bereits früher.

| Verstoß | Folgen |
|---|---|
| Nichteinhaltung grundlegender Cybersicherheitsanforderungen | Bis 15 Mio.€ oder 2,5 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahresverhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist |
| Verstoß gegen andere Pflichten wie Dokumentation und Konformitätsverfahren | Bis 10 Mio.€ oder 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahresverhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist |
| Falsche/irreführende/unvollständige Angaben gegenüber notifizierenden Stellen oder Marktaufsichtsbehörden | Bis 5 Mio.€ oder 1 % es gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahresverhängt, je nachdem, welcher Betrag höher ist |
Wichtig: bei neu gegründeten Unternehmen und KMUs gilt jeweils der niedrigere anstatt des höheren Betrags.
Wird eine festgestellte Nichtkonformität mit den Anforderungen des Cyber Resilience Act nach Aufforderung durch die Marktüberwachungsbehörde nicht fristgerecht behoben, kann dies direkte Auswirkungen auf Ihre Marktfähigkeit haben.
In der Praxis reicht das von Einschränkungen bei der weiteren Bereitstellung des Produkts bis hin zu einem vollständigen Vertriebsstopp. In schwerwiegenden Fällen kann zudem ein Rückruf bereits ausgelieferter Produkte erforderlich werden.
Eine frühzeitige und strukturierte Umsetzung der Anforderungen hilft, solche Risiken zu vermeiden und die kontinuierliche Marktverfügbarkeit Ihrer Produkte sicherzustellen.
Die neuen europäischen Regelwerke betreffen nicht nur einzelne Fachabteilungen. Sie wirken auf Produktentwicklung, IT, Qualitätsmanagement, Einkauf und Geschäftsführung gleichermaßen. Für Hersteller mechatronischer Systeme ergeben sich insbesondere folgende Auswirkungen:
Erhöhte Anforderungen an Entwicklungsprozesse
Security- und KI-Aspekte müssen frühzeitig berücksichtigt und dokumentiert werden.
Erweiterte Verantwortung im Betrieb
Mit dem Cyber Resilience Act erweitert sich der Fokus deutlich in die Nutzungsphase. Schwachstellenmanagement, Updates und Monitoring werden zur dauerhaften Aufgabe.
Steigende Komplexität in der Nachweisführung
Überschneidende Anforderungen aus mehreren Verordnungen erfordern eine konsistente Dokumentationsstrategie.
Organisatorischer Anpassungsbedarf
Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen müssen klar definiert werden – insbesondere bei Software- und KI-Komponenten.
Für viele Unternehmen besteht die Herausforderung in der strukturierten Zusammenführung dieser Anforderungen. Ein systematischer Ansatz schafft Transparenz, reduziert Haftungsrisiken und erhöht Planungssicherheit bei der Markteinführung komplexer Systeme.
Die Anforderungen des Cyber Resilience Act lassen sich nicht isoliert betrachten. Sie greifen in bestehende Prozesse, Systeme und Organisationsstrukturen ein.
Wir unterstützen Sie bei der strukturierten Umsetzung – von der Einordnung der Betroffenheit über die Integration in Entwicklungsprozesse bis zur Absicherung im Betrieb.
Mehr Informationen:
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