Leistungen

Maschinenverordnung umsetzen

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Wichtige Fragen zur Maschinenverordnung - FAQ

  • Wer ist betroffen?

    Die Maschinenverordnung betrifft nicht nur klassische Maschinenhersteller. Sie ist insbesondere relevant für:

    • Hersteller von Maschinen, Sicherheitsbauteilen und unvollständigen Maschinen
    • Anlagenbauer und Systemintegratoren
    • Unternehmen mit Retrofit-, Umbau- oder Modernisierungsvorhaben
    • Hersteller softwareintensiver oder vernetzter Industrieprodukte
    • Qualitäts-, Safety-, Security- und Compliance-Verantwortliche
    • Prüforganisationen sowie technische Dokumentations- und Zulassungsteams

    Auch Unternehmen, die Produkte unter eigenem Namen in Verkehr bringen oder wesentlich verändern, sollten ihre Rolle regulatorisch früh prüfen.

  • Wer trägt welche Verantwortung?

    Die Verordnung definiert klare Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten:

    • Hersteller tragen die Hauptverantwortung für Sicherheit und Konformität
    • Integratoren müssen sicherstellen, dass Gesamtsysteme sicher funktionieren
    • Inverkehrbringer übernehmen Verantwortung, wenn Produkte unter eigenem Namen bereitgestellt werden
    • Betreiber müssen Änderungen und Umbauten bewerten

    Wichtig ist: Verantwortlichkeiten verschieben sich schnell – insbesondere bei Software-Updates oder Systemintegration.

  • Was ändert sich zur Maschinenrichtlinie?

    Mit dem Ablösen der Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung werden folgende wichtige Themen adressiert:

    • Gewährleistung von Cybersecurity − verbindlicher Schutz von Steuerungen und sicherheitsrelevanter Software gegen Cyberangriffe, Manipulation und unbefugte Zugriffe von außen
    • Absicherung von KI-Systemen mit Sicherheitsfunktion dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die KI tatsächlich eine Sicherheits­funktion erfüllt oder ihr Ausfall die Gesundheit oder Sicherheit gefährden kann. Nicht jede KI-Funktion innerhalb einer Maschine gilt automatisch als Sicherheits­komponente.
    • Händler und Importeure müssen Maschinenkonformität prüfen und Risiken und Nichtkonformität an Hersteller und Marktüberwachungsbehörden melden
    • Betriebsanleitungen dürfen digital bereitgestellt werden
    • Wer eine wesentliche Änderung an einer Maschine vornimmt, kann selbst zum Hersteller werden und muss dann entsprechende Anforderungen erfüllen
  • Welche Anforderungen gelten?

    Zentrale Anforderungen sind:

    • Durchführung einer systematischen Risikobeurteilung
    • Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen
    • Nachweis der Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen
    • Erstellung vollständiger technischer Dokumentation
    • Bereitstellung von Betriebsanleitungen (auch digital möglich)
    • Durchführung der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung

    Neu ist vor allem die stärkere Berücksichtigung digitaler, software- und KI-basierter Funktionen.

  • Warum ist Software ein kritischer Faktor?

    Moderne Maschinen enthalten zunehmend softwarebasierte und vernetzte Komponenten.

    Das führt zu neuen Fragestellungen:

    • Wie werden Softwarefehler in der Risikobeurteilung berücksichtigt?
    • Welche Auswirkungen haben Updates auf die Konformität?
    • Wie werden sicherheitsrelevante Steuerungen validiert?
    • Welche Rolle spielt Cybersecurity für die funktionale Sicherheit?

    Sicherheit ist damit nicht mehr rein mechanisch – sondern systemisch.

  • Welche Rolle spielt die Risikobeurteilung?

    Die Risikobeurteilung bleibt das Herzstück der Maschinenverordnung – wird aber komplexer.

    Sie muss heute berücksichtigen:

    • Mechanische, elektrische und funktionale Risiken
    • Software und Steuerungslogik
    • Vernetzung und externe Schnittstellen
    • Fehlanwendung und Manipulation
    • Wechselwirkungen im Gesamtsystem

    Eine isolierte Betrachtung einzelner Komponenten reicht nicht mehr aus.

  • Warum ist die Umsetzung komplex?

    Die größte Herausforderung liegt nicht in einzelnen Anforderungen, sondern in deren Zusammenspiel:

    • Mechanik, Elektrik und Software greifen ineinander
    • Sicherheits- und Security-Aspekte überschneiden sich
    • Mehrere EU-Regularien müssen gleichzeitig erfüllt werden
    • Nachweise müssen konsistent und auditfähig sein

    Ohne strukturierte Vorgehensweise entstehen schnell Lücken in Entwicklung und Dokumentation. Der Digital Omnibus der EU sieht daher zusätzliche Mechanismen vor, um Doppelanforderungen, redundante Prüfungen sowie parallele Dokumentations- und Nachweispflichten zwischen den Regelwerken zu reduzieren.

  • Wie hängt die Maschinenverordnung mit CRA und AI Act zusammen?

    Die Maschinenverordnung steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens.

    Je nach Produkt sind insbesondere relevant:

    • Cybersecurity-Anforderungen für vernetzte Produkte
    • Anforderungen an KI-basierte Systeme
    • Weitere produktspezifische Richtlinien und Verordnungen

    Für Unternehmen wird es entscheidend, diese Anforderungen integriert zu betrachten.

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Michael Weidinger
Innovation & Engineering
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